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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Schwerpunkte sind die Prüfung und Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Kündigungen und Kündigungsschutz sowie Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis.

Sie sollten sich bei jedem arbeitsrechtlich relevanten Thema anwaltlich beraten lassen. Auf Seiten des Arbeitgebers gibt es etliche arbeitsrechtliche Besonderheiten zu beachten, angefangen von freiwilligen Bonuszahlungen an seine Mitarbeiter bis hin zur Kündigung. Auf Seiten des Arbeitnehmers gelten z.B. bei Kündigungen enge Fristen, um gerichtlich gegen eine Kündigung vorzugehen.