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Gesellschaftsrecht
In unserem Gesellschaftsrechtsdezernat betreuen wir Sie hinsichtlich der Auswahl der für Sie richtigen Gesellschaftsform und deren Gründung. Zusammen mit unserer insolvenzrechtlichen Expertise können wir Sie unter anderem umfassend hinsichtlich der Haftungsrisiken beraten. Die Schnittstelle zum Steuerrecht ermöglicht die richtige Gesellschaftsauswahl auch aus steuerrechtlicher Sicht.
Wir begleiten Sie während Ihrer Geschäftstätigkeit über Kapitalerhöhungen, Gesellschafterwechsel bis zur Beendigung der Gesellschaft. Auch die Fortführung des Unternehmens nach Ausscheiden der Gründer spielt eine große Rolle. Es empfiehlt sich, frühzeitig eine Nachfolgelösung zu finden.
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